Telefonisch jederzeit erreichbar!
(auch Samstag, Sonn- und Feiertag)
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Der Eintritt jedes Sterbefalles erfordert unumgängliche Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.
Anlässlich eines Todesfalles in einem Wohnhaus/Wohnung bzw. nach dem Auffinden eines Verstorbenen, muss der Tod amtlich durch einen Totenbeschauarzt (am Besten durch den behandelnden Arzt) festgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel zwischen sechs und acht Stunden nach Eintritt des Todes. Bis dahin muss der/die Verstorbene in unveränderter Lage belassen bleiben.
Dem Beschauarzt sollten dein seinem Eintreffen ein eventuell vorhandener Behandlungsschein und Personaldokumente des/der Verstorbenen vorgewiesen werden.
Anschließend stellt der Beschauarzt den Totenbeschaubefund (4-fach durchgeschriebenes Formular) aus und die Abholung durch die Bestattung kann erfolgen.
Beim Auffinden einer Leiche, Unfalltod oder Verdacht auf Fremdverschulden ist bei der nächsten Gendarmeriedienststelle Anzeige zu erstatten.
Diese hat sofort einen Beschauarzt zu benachrichtigen. Im Krankenhaus bzw. Alters- oder Pflegeheim wird die Totenbeschau von der Verwaltung veranlasst, die auch die Verständigung der Hinterblieben übernimmt.
Die Bekleidung kann im Krankenhaus oder bei uns abgegeben werden bzw. vor einer Hausabholung vorbereitet werden.